FAQ: E-Scooter

Zusammenklappbar, leicht und handlich.

E-Scooter sind aus einem modernen, urbanen Umfeld nicht mehr wegzudenken. Wir präsentieren Ihnen die besten E-Scooter in unserem Online-Shop.

Als Hilfestellung haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Fakten einmal zusammengetragen:

FAQ zur E-Scooter Rechtslage

Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter erfüllen?

Elektro-Scooter benötigen eine Straßenzulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis, die sogenannte ABE, um auf der Straße fahren zu dürfen. Nur mit dieser ABE erfüllen sie die nötigen Voraussetzungen, z.B. eine vorschriftsmäßige Brems- und Beleuchtungsanlage. Außerdem gelten eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie bestimmte Sicherheitsbestimmungen für Akkus, Standflächen und Motoren. Neben der Zulassung ist außerdem eine Versicherungs-Plakette notwendig, ähnlich dem Versicherungskennzeichen für Roller.

Wer darf E-Scooter fahren?

Für die Fahrer von E-Scootern gibt es nur eine Voraussetzung: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung wie beim Mofa sind nicht nötig.

Wo dürfen E-Scooter fahren bzw. welche Regeln gelten beim Fahren?

  • Radwege nutzen: E-Scooter dürfen nur dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Sprich: Gehwege sind tabu. Ist kein Radweg vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h: E-Scooter mit Zulassung können ohnehin nicht schneller fahren. Es gibt auch eine Mindestgeschwindigkeit von sechs km/h. Die Geschwindigkeit muss der aktuellen Verkehrslage angepasst werden.
  • Rechtsfahrgebot: Auch E-Scooter sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr an das Rechtsfahrgebot zu halten. Andere (z. B. Fahrradfahrer) dürfen nicht am Überholen gehindert werden.
  • Richtungsänderung anzeigen: Wer abbiegen möchte, muss dies durch ein Handzeichen anzeigen.
  • Hintereinander fahren: Ist man zu zweit oder in einer Gruppe mit E-Scootern unterwegs, muss man hintereinander fahren. Wer nebeneinander fährt, riskiert eine Bußgeldzahlung.
  • Promillegrenze: Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Das hat dann auch Auswirkungen auf den Pkw-Führerschein. Für Verkehrsteilnehmer ohne Pkw-Führerschein droht eine Sperrfrist.
  • Aufmerksam sein: E-Scooter sind noch eine neue Erscheinung im Straßenverkehr. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind eventuell noch nicht darauf eingestellt. Umso wichtiger ist es, selbst aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Auch Schlaglöcher, Split oder Kopfsteinpflaster sind gefährlich, deswegen immer den Blick auf die Straße richten.
  • Üben: Wer das erste Mal auf einen E-Scooter steigt, der sollte sich vorher mit dem Roller vertraut machen und gegebenenfalls auf einem leeren Parkplatz oder einer leeren Straße eine Proberunde drehen.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Es gibt keine Helmpflicht, allerdings ist dringend anzuraten einen Helm zu tragen.

Braucht man eine Versicherung für seinen E-Scooter?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben.

Dürfen E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?

Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten Elektrorollern. Nicht zusammenklappbare E-Scooter können in der Bahn mitgenommen werden, wenn dafür eine Fahrradkarte gelöst wird. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr können unterschiedliche Regelungen gelten. Hier macht es Sinn regional nochmals nachzufragen.

Welche Ampeln gelten für E-Scooter?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Wie müssen E-Scooter ausgestattet sein?

Bremsen und Beleuchtungsanlagen sowie das Kennzeichen sind vorgeschrieben.